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Hausordnung des Wohnheims

 
LITERIE :
Die Verwendung von Kopfkissen- und Nackenrollenbezügen, Spannbettlaken und Bettbezügen ist aus hygienischen Gründen obligatorisch, ihre Nichtverwendung wird pro Kopfkissen, Nackenrolle, Bettdecke und Matratzenschoner zum gültigen Tarif einer Reinigung oder ihres Ersatzes berechnet.
Es ist verboten, die Matratzen auf den Boden zu legen.

ANFAHRT & FAHRZEUG :
Jede Unterkunft verfügt über einen einzigen Parkplatz.
Die Zugangstüren zum Grundstück müssen nach 20 Uhr immer geschlossen sein.
Um Belästigungen zu vermeiden, halten Sie sich bitte beim Zurückbringen der Fahrzeuge nach 22.00 Uhr mit Lärm zurück.

HAUSHALT & MATERIAL :
Die Reinigung ist Sache der Mieter und muss vor der Abreise perfekt durchgeführt werden, ansonsten wird sie in Rechnung gestellt oder von der Kaution (*) einbehalten. Der Betrag beläuft sich auf 60€ für eine Villa des Typs F2 und 80€ für eine Villa des Typs F3.

Es ist verboten, Fahrräder, Angelausrüstung und Stiefel in die Unterkunft zu bringen. Auf Anfrage ist es möglich, einen Raum für diese Art von Ausrüstung zu öffnen.

UNFALL :
Alle Ausrüstungsgegenstände, Wäsche, Bettzeug, Möbel, die beschädigt, befleckt, zerstört, verloren oder verstopft sind, werden in Rechnung gestellt oder von der Kaution (*) einbehalten, je nachdem, wie hoch der Betrag für die Instandsetzung, den Ersatz oder die Reinigung war, wobei die entsprechende Rechnung vorzulegen ist.

ZUGANG ZU GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN :
Nur Mieter können Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen haben. Jeder Nutzer muss die Regeln für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, einhalten. Jeder Nutzer muss darauf achten, dass er die Nutzung der Einrichtungen durch andere Mieter nicht stört. Ein Verstoß gegen diese Klausel hat zur Folge, dass der Mieter die Nutzung der genannten Einrichtungen bis zum Ende seines Aufenthalts ohne jegliche Entschädigung untersagen muss. Schäden oder Beeinträchtigungen an den Einrichtungen werden gegebenenfalls auf Kosten des Verursachers behoben.

GARTEN :
Ihre Miete beinhaltet die Nutzung eines privaten Gartens, der sich vor Ihrer Villa befindet. Der Zugang zu anderen Teilen des Grundstücks liegt in Ihrer Verantwortung und bedarf der Genehmigung des Eigentümers.

TIERE :
Haustiere sind nur in einigen Villen mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Sie müssen in dem Teil des Gartens gehalten werden, der Ihrer Unterkunft entspricht.

POWER :
In der Gemeinde Fouras gilt die Mülltrennung. Danke für unsere Umwelt, dass Sie diese Trennung respektieren. Bitte beachten Sie, dass die Mülltonnen am Vorabend der Abholung (die am frühen Morgen stattfindet) herausgestellt werden.

(*)Wenn der Betrag die Kaution übersteigt, ist die Differenz vom Mieter zu zahlen oder kann der Versicherung gemeldet werden.