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Allgemeine Bedingungen für die Vermietung des Meublé Saisonnier

1- ALLGEMEINE BESTIMMUNGENÉNÉRALES

Der Mieter kann sich unter keinen Umständen auf irgendein Recht berufen, nach Ablauf der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Zeit in den Räumlichkeiten zu bleiben.

2-     RAUMNUTZUNG

Der Mieter wird die möblierte Wohnung angemessen und entsprechend der Zweckbestimmung der Räume nutzen.

Bei seiner Abreise verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung so sauber zu hinterlassen, wie er sie bei seiner Ankunft vorgefunden hat. Ist dies nicht der Fall, wird ihm eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt oder von der Kaution abgezogen. Die zusätzliche Reinigung des Geschirrs wird nach Zeitaufwand berechnet (40€ pro Stunde).

Der Mieter verpflichtet sich bei der Nutzung des Wasserbereichs und/oder des Fitnessraums zu einer angemessenen Nutzung der Güter gemäß den Artikeln "Wasserbereich" und "Fitnessraum" der vorliegenden Bedingungen.

Der Mietvertrag darf unter keinen Umständen Dritten zugute kommen. Der Eigentümer wird die Wohnung entsprechend seiner Beschreibung zur Verfügung stellen, sie in einem gebrauchsfähigen Zustand halten und den Mieter friedlich davon profitieren lassen.

3-      KAUTION ODER BÜRGSCHAFT

Bei der Ankunft des Mieters in der Unterkunft wird vom Eigentümer eine Kaution verlangt. Diese wird dem Mieter nach der kontradiktorischen Bestandsaufnahme bei der Abreise zurückerstattet oder ihm innerhalb einer Woche zugesandt, gegebenenfalls abzüglich der Kosten für die Wiederherstellung des Zustands der Räumlichkeiten und der Kosten für den Ersatz der zur Verfügung gestellten Elemente und Ausrüstungen. Diese Frist darf 60 Tage nicht überschreiten.

Diese Garantie wird auf die in den Artikeln "Wasserbereich" und "Fitnessraum" der vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Beschädigungen ausgeweitet.

Wenn die Bürgschaft nicht ausreicht, verpflichtet sich der Mieter, die Differenz auszugleichen.

4-      ANZAHL DER BEWOHNER

Die Anzahl der Mieter darf unter keinen Umständen die angegebene Kapazität überschreiten, es sei denn, der Eigentümer hat vorher schriftlich zugestimmt, um die zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen, die durch die Änderung der Anzahl der Bewohner entstehen. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die anteilig zur Anzahl der Personen berechnet wird.

5-      TIERE

Tiere sind bis auf Ausnahme(n) nicht erlaubt.

Kleine Tiere, die keine Belästigung verursachen, können vom Eigentümer ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie im Vertrag eingetragen sind. Der Mieter verpflichtet sich, die im Vertrag angegebene Anzahl der zugelassenen Tiere einzuhalten und darauf zu achten, dass sein Tier den Bewohnern oder Nachbarn keine Schäden oder Störungen verursacht.

Ein Verstoß gegen diese Klausel führt zur sofortigen Beendigung des Vertrags allein durch den Mieter, ohne dass der Vermieter dem Mieter eine Rückerstattung der Leistungen schuldet.

6-     WASSERRAUM

6.1   Allgemeine Bestimmungen "Wasserbereich " :

Für den Wasserbereich gilt eine Hausordnung, die im Wasserbereich ausgehängt ist.

Beim Schwimmen dürfen keine persönlichen Gegenstände mitgebracht werden. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen während der Nutzung des Wasserbereichs.

Bei Nichteinhaltung der unten beschriebenen Regeln kann der Vermieter den Mietern den Zugang zum Wasserbereich ohne Entschädigung jeglicher Art untersagen.

                                  6-1-1    Hygiene

Die Nutzung des Wasserbereichs ist den Mietern der Residenz "Les Thalassîles" und der Villa "La Mouclière" vorbehalten. Allen Drittpersonen ist das Baden untersagt, insbesondere den Gästen der Mieter, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt.

Der Pool und der Whirlpool unterliegen einer täglichen Kontrolle der Wasserqualität durch den Vermieter gemäß Artikel L1332-1, D1332-1 ff. des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit.

Vor dem Baden verpflichten sich die Mieter, vor dem Betreten des Badebereichs eine Dusche zu nehmen, die sowohl am Pool als auch am Whirlpool bereitgestellt wird, sowie Duschgel und Shampoo für jeden Eintritt in den Whirlpool. Das Mitführen von Make-up-Resten und/oder Sonnenschutzmitteln darf vor dem Betreten des Whirlpools oder des Schwimmbeckens nicht möglich sein, da dies zu einer Schließung des Whirlpools oder des Schwimmbeckens führen könnte, insbesondere aufgrund des hohen Risikos einer Veränderung der Wasserqualität. Lange Haare müssen unbedingt zusammengebunden werden, und ab dem Eintritt in den Poolbereich müssen saubere, geeignete Sandalen getragen werden, die nur für die Zeit des Aufenthalts im Pool reserviert sind.

Essen, Rauchen und Urinieren sind außerhalb oder in den Badebereichen verboten. Für letzteres ist die Benutzung der Toiletten im Empfangsraum vorgesehen. Es ist auch verboten, sein Haustier in den Badebereich und das Klubhaus mitzunehmen. Außerdem ist es nicht ratsam, elektronische Gegenstände im Wasserbereich außerhalb oder im Wasser zu benutzen.

Eltern müssen sicherstellen, dass ihre Kinder die Hygienevorschriften strikt einhalten, da sie bei Nichteinhaltung voll haftbar gemacht werden können, einschließlich der Kosten, die durch die Nichteinhaltung entstehen.

Der Vermieter haftet nicht für die Schließung des Pools gegenüber allen Mietern, wenn diese durch die Nichtbeachtung des oben beschriebenen Verfahrens durch einen der Mieter der Residenz "Les Thalassîles" oder der Villa "La Mouclière" verursacht wird, oder im Falle höherer Gewalt.

Er haftet auch nicht für den Verlust oder die Zerstörung von Eigentum der Versicherungsnehmer in der Wasserfläche.

                                  6-1-2    Sicherheit

Da es sich um einen privaten Badebereich zur gemeinschaftlichen Nutzung handelt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Wasserbereich zu beaufsichtigen (L322-7 Sportgesetzbuch). Der Vermieter kann aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter erkennt an, dass er den Vermieter von jeglicher Verantwortung für die Sicherheit im Zusammenhang mit der Überwachung entlastet. Kinder sind unter der alleinigen Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern zugelassen.

Die Nutzer sind verpflichtet, außerhalb des Wassers Badekleidung und Strandschuhe zu tragen, um nicht auszurutschen. Es wird empfohlen, nicht zu rennen und ab dem Verlassen der Becken vorsichtig zu sein, indem man seine Strandsandalen benutzt, um Stürze zu vermeiden.

Es ist verboten, zu schreien und gewalttätige Spiele in der Nähe und im Pool zu veranstalten, Gegenstände und Steine in den Pool zu werfen, zu rennen, die technischen Räume für die Filterung zu betreten und die elektrischen Anlagen zu berühren.

Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, wenn diese zu einer Verhaltensstörung führen oder ein Risiko darstellen, das durch das Labor angezeigt wird, ist vor und während der Nutzung des Wasserbereichs verboten.

Im Falle eines Unfalls und/oder bei Vorliegen eines der im vorherigen Absatz genannten Punkte haftet der Vermieter nicht für Schäden, die der/die Mieter erleidet/erleiden.

                                  6-1-3    Degradation(en)

Für alle Gegenstände, die während oder außerhalb des Badens genutzt werden, sind die Nutzer verantwortlich, insbesondere für Sonnenliegen, Duschen, Grünflächen, Fensterscheiben...

Für jegliche Beschädigung(en) durch die Mieter an einem der Gegenstände des Wassersportbereichs sind diese haftbar. Der Vermieter kann einen Teil oder die gesamte in Artikel 3 vorgesehene Kaution einbehalten, um die von den Mietern verursachten Schäden zu beheben.

Im Falle von Beschädigungen, deren Wert die Garantie übersteigt, werden die Parteien vereinbaren, eine gütliche Beilegung des Streits zu fördern, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung des Leasingnehmers.

6.2    Privater Swimmingpool zur gemeinschaftlichen Nutzung

Sie ist zu den in der Hausordnung festgelegten täglichen Öffnungszeiten geöffnet.

Kinder werden dort unter der alleinigen Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern aufgenommen.

Der Vermieter haftet nicht für die Abwesenheit oder schlechte Beaufsichtigung der Kinder durch ihre Eltern, wie in 6-1-2 beschrieben.

6.3    Whirlpool

Der Whirlpool bietet Platz für maximal 5 Personen.

Jede Benutzung des Whirlpools ist einer einzelnen Person untersagt, um Ertrinken zu vermeiden, das durch eine an die Hitze oder die Düsen des Whirlpools gebundene Ohnmacht verursacht wird.

Die Verwendung ist für Kinder bis 14 Jahre verboten, auch wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Bei Temperaturen über 38 Grad wird Schwangeren oder potenziell Schwangeren dringend davon abgeraten.

Der Whirlpool ist für Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Wunde(n) oder ansteckenden Krankheiten nicht zugänglich.

Die maximale Nutzungsdauer des Whirlpools beträgt 20 Minuten pro Sitzung und 10 für schwangere Frauen. Der Whirlpool darf nur einmal pro Stunde benutzt werden, bei schwangeren Frauen einmal pro Tag.

Der Vermieter entbindet sich von jeglicher Verantwortung im Falle einer schlechten Ausführung der vorliegenden Bestimmungen.

7-     FITNESSRAUM

7.1    Allgemeine Bestimmungen " Fitnessraum " :

Für den Fitnessraum gilt eine Hausordnung, die im Fitnessraum ausgehängt ist.

Sie kann nur von volljährigen Mietern genutzt werden, die von einer medizinischen Fachkraft die Erlaubnis zur Ausübung einer körperlichen Aktivität erhalten haben.

Es dürfen keine persönlichen Gegenstände zu den Sitzungen mitgebracht werden. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen während der Nutzung des Fitnessraums.

7.2    Sicherheit

Es ist nicht erlaubt, den Raum alleine zu nutzen, um im Falle eines Unfalls die Rettungskräfte zu verständigen oder einen Nutzer zu entlasten, der die Geräte unvernünftig genutzt hat (Überlastung).

Schnüre, Gürtel, Schals und alle Gegenstände oder Kleidungsstücke, die durch den Betrieb einer Maschine mitgerissen werden könnten, sind verboten.

Die Geräte sind Gegenstand eines Benutzerhandbuchs, das den Benutzern im Fitnessstudio zur Verfügung steht und vom Benutzer vor der Sitzung eingesehen werden muss.

Der Fitnessraum unterliegt keiner Aufsichtspflicht. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden, die der Mieter erleidet.

7.3    Hygiene

Die Nutzer müssen anständige, sportliche Kleidung und geeignete Schuhe (rutschfest und sauber) tragen. Die Geräte müssen vom Nutzer nach jeder Übung automatisch und systematisch gereinigt werden, um eine anständige Nutzung für den nächsten Nutzer zu gewährleisten.

Die Nutzer legen ein Handtuch auf die verwendeten Geräte, um die Sauberkeit der Güter zu erhalten (Schweißspritzer).

Die Anwesenheit von Tieren ist verboten.

7.4    Abbau

Die Nutzer/innen sind für Beschädigungen, Verunstaltungen und Verschmutzungen der Geräte verantwortlich.

Für Schäden, die die Mieter an einem der Gegenstände des Wassersportzentrums verursachen, haften die Mieter. Der Vermieter kann einen Teil oder die gesamte in Artikel 3 vorgesehene Kaution einbehalten, um die von den Mietern verursachten Schäden zu beheben.

Im Falle von Beschädigungen, deren Wert die Garantie übersteigt, werden die Parteien vereinbaren, eine gütliche Beilegung des Streits zu fördern, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung des Leasingnehmers.

8-     PARKPLATZ

Der Parkplatz ist den ganzen Tag über frei zugänglich, um die Ankunft und Abreise der Reisenden reibungslos zu gestalten. Nachts ist er geschlossen. Es wird dringend empfohlen, keine persönlichen Gegenstände in den Autos zu lassen und diese stets verschlossen zu halten.

Der Vermieter übernimmt keine Überwachung des Parkplatzes des Wohnheims. Er ist nicht zur Sicherheit verpflichtet und haftet nicht für Diebstähle, Unfälle oder andere Schäden, die die Mieter während ihres Aufenthalts erleiden.

9-     HAFTUNG FÜR DIEBSTAHL/KÖRPERVERLETZUNG

Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Diebstähle in den Villen ab. Außerdem kann er nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn die Villen unvernünftig genutzt oder missbraucht werden.

10-  BESTANDSAUFNAHME UND INVENTAR

Die Bestandsaufnahme und das Inventar des Mobiliars und der verschiedenen Ausstattungen werden vom Eigentümer zu Beginn und am Ende des Aufenthalts kontradiktorisch durchgeführt und tragen die Unterschrift beider Parteien.

11-  BEZAHLUNG

Die Reservierung wird wirksam, wenn der Mieter bis zum angegebenen Datum ein Exemplar des unterschriebenen Vertrags zurückgeschickt hat, in dem er bestätigt, dass er die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, und die Anzahlung geleistet hat.

Der Restbetrag des Mietpreises ist 28 Tage vor der Ankunft in der Unterkunft zu entrichten. Wenn der Mieter seine Ankunft verzögert, muss er den Eigentümer im Voraus darüber informieren, unter diesen Bedingungen wird Artikel 13 Absatz b nicht angewendet.

12-  UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTS

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Aufenthalts durch den Mieter und wenn der Eigentümer nicht haftbar gemacht werden kann, erfolgt keine Rückerstattung, außer der Kaution unter den in Artikel 3 genannten Bedingungen.

13-  STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Jede Stornierung muss per Einschreiben mitgeteilt werden :

a- Vor dem Einzug in die Wohnung. Die Anzahlung wird in der Regel vom Eigentümer einbehalten. Sie kann zurückerstattet werden, wenn die Wohnung für den gleichen Zeitraum und zum gleichen Preis weitervermietet werden kann. Bei weniger als 29 Tagen vor Mietbeginn erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn, die Wohnung konnte für denselben Zeitraum zum selben Preis weitervermietet werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

b- Wenn der Mieter an dem im Vertrag genannten Tag nicht erschienen ist :

Nach einer Frist von 24 Stunden und ohne Benachrichtigung des Eigentümers :

- gilt der vorliegende Vertrag als gekündigt,

- die Anzahlung und der Restbetrag bleiben dem Eigentümer erhalten,

- der Eigentümer kann über seine möblierte Wohnung verfügen.

c- Bei Stornierung der Miete durch den Eigentümer :

Dieser wird dem Mieter das Doppelte der Anzahlung und eventuell den Restbetrag zurückerstatten, wenn sie erhalten wurden, d. h. nach Bekanntgabe durch die Bank des Vermieters angenommen wurden.

14- AUFLÖSUNGSKLAUSEL

Der Vermieter kann den Vertrag während der Laufzeit bei vorsätzlicher Beschädigung der Räumlichkeiten (Wohnung, Clubhaus,Wasserbereich und Fitnessraum), vorsätzlicher und wiederholter anormaler Störung der Nachbarschaft, Diebstahl oder Nichterfüllung einer Vertragsklausel auflösen, ohne dass die Schwere des Verstoßes nachgewiesen werden muss. Die sofortige Beendigung des Vertrags wäre dann allein Sache des Mieters, unter Beachtung von Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15-  VERSICHERUNGEN

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm anvertrauten oder vermieteten Räumlichkeiten zu versichern. Er sollte daher prüfen, ob sein Hauptwohnsitzvertrag die Erweiterung Ferienvermietung (Ferienvermietung) vorsieht. Ist dies nicht der Fall, sollte er sich bei seinem Versicherer erkundigen.

16-  STREITIGKEITEN ODER BESCHWERDEN

Wenn sich die Beschwerde auf den Zustand oder die Beschreibung des Mietobjekts bezieht, muss sie innerhalb von sieben Tagen nach der Ankunft schriftlich eingereicht werden. Der Eigentümer und der Mieter müssen eine gütliche Einigung fördern. Bei anderen Beanstandungen kann sich der Mieter ohne zeitliche Begrenzung an eine repräsentative Einrichtung wenden.

Die vorliegenden allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen gelten als in ihrer Gesamtheit ohne jegliche Änderung vom Mieter akzeptiert, indem er das dafür vorgesehene Kästchen auf dem Mietvertrag ankreuzt.

Die Anwesenden allgemeine bedingungen für die vermietung und nutzung von saisonalen möbeln sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall nur der französische Text rechtsverbindlich.

Ausdrücklich vereinbart zwischen den Parteien, unterliegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Nutzung von Saisonmöbeln und die sich daraus ergebenden Miet- und Kaufgeschäfte dem französischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichte von La Rochelle.

17- REGELUNG GENERAL ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (RGPD)

Die im Rahmen des Vertrags von Les Thalassîles, dem Verantwortlichen für die Verarbeitung, gesammelten personenbezogenen Daten sind für die elektronische Verarbeitung Ihres Vertrags zu folgenden Zwecken notwendig: Verwaltung Ihres Vertrags, Rechtsstreitigkeiten, Bewertung Ihrer Zufriedenheit, Durchführung von statistischen und Marketingstudien, Information und kommerzielle Prospektion. Diese Verarbeitungen sind im Rahmen des Abschlusses und der Verwaltung des vorliegenden Vertrags obligatorisch. Andernfalls kann der Vertrag nicht abgeschlossen oder ausgeführt werden.

Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben; sie werden weder kostenlos noch entgeltlich weitergegeben. Sie können jedoch ausschließlich auf Anfrage an offizielle Stellen und gesetzlich befugte Verwaltungs- oder Justizbehörden (Länder der Europäischen Union) weitergegeben werden.

Gemäß den geltenden Vorschriften haben Sie in Bezug auf Ihre Daten; ein Recht auf Zugang, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Widerspruch aus legitimen Gründen, ein Recht auf Übertragbarkeit, ein Recht auf Löschung, ein Recht, die Bedingungen für die Aufbewahrung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu organisieren, ein Recht auf Löschung und Einschränkung der Sie betreffenden Informationen.

Die Daten werden für die Dauer des Vertrags zuzüglich gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, in diesem Fall fünf Jahre, aufbewahrt.

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Commission Nationale Informatique et Libertés (CNIL), 3 Place de Fontenoy - TSA 80715 - 75334 PARIS CEDEX 07, einzureichen. Tel.: 01 53 73 22 22.